Die beihilfefähigen Höchstbeträge für den auf Verordnung des Arztes tätig werdenden Physiotherapeuten sind für die behandelnde Praxis nicht verbindlich.
Für Privatpatienten gilt?
Die ( orts-) üblichen Gebühren für Heilmittelleistungen für Privatpatienten liegen in der Regel deutlich höher. Der beihilfefähige Höchstbetrag gilt ausdrücklich als
teilweise Erstattung der Heilmittelrechnungen - daher auch der Name " Beihilfe" und nicht Vollerstattung.