Die beihilfefähigen Höchstbeträge für den auf Verordnung des Arztes tätig werdenden Physiotherapeuten sind für die behandelnde Praxis nicht verbindlich.

 

Für Privatpatienten gilt?

Die ( orts-) üblichen Gebühren für Heilmittelleistungen für Privatpatienten liegen in der Regel deutlich höher. Der beihilfefähige Höchstbetrag gilt ausdrücklich als teilweise Erstattung der Heilmittelrechnungen - daher auch der Name " Beihilfe" und nicht Vollerstattung.