Die beihilfefähigen Höchstbeträge für den auf Verordnung des Arztes tätig werdenden Physiotherapeuten sind für die behandelnde Praxis nicht
verbindlich.
Für Privatpatienten gilt?
Die (orts-) üblichen Gebühren für Heilmittelleistungen für Privatpatienten liegen in der Regel deutlich höher. Der beihilfefähige Höchstbetrag gilt
ausdrücklich als teilweise Erstattung der Heilmittelrechnungen - daher auch der Name " Beihilfe" und nicht Vollerstattung.